Wärmepumpen

Förderungen und Zuschüsse für Wärmepumpen

Ab 2026 können Nutzer beim Einbau von Wärmepumpen – sowohl bei Neubauten als auch beim Austausch alter Anlagen – Förderungen von bis zu 70% der Kosten erhalten. Staatliche Programme, darunter zinsgünstige Darlehen und direkte Zuschüsse, unterstützen gezielt die Umstellung auf energieeffiziente Heiztechnik.

Welche Zuschüsse sind ab 2026 verfügbar?

Die Zuschüsse werden je nach Nutzerart, Projekttyp und technischen Merkmalen der Anlage gewährt.
Hausbesitzer, die die Wärmepumpe selbst nutzen, können Grundförderung und Boni kombinieren, um einen Zuschuss von bis zu 70 % zu erhalten. Für Vermieter beträgt der maximale Satz 55 %.
 
Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass die Wärmepumpe eine minimale jährliche Heizwirksamkeit (ETAs) erreicht. Ein höherer ETAs-Wert bedeutet höhere Effizienz und geringeren Energieverbrauch.
 
PPEH bietet fachkundige Beratung zu den verfügbaren Zuschüssen und unterstützt bei der Auswahl der passenden Förderprogramme entsprechend Projektart und Gebäudebedingungen.
1

Basisförderung

30% der Investitionskosten für eine neue Wärmepumpe, die die Anforderungen des Gesetzes über die Energieeffizienz von Gebäuden (GEG) erfüllt.

2

Effizienzbonus

Zusätzliche 5% bei Verwendung natürlicher Kältemittel oder von Wärme aus Erdreich, Wasser oder Abwasser.

3

Energetische Sanierungsprämie

20% sind für Eigentümer/Mieter bei der Erneuerung von Heizsystemen vorgesehen, die älter als 20 Jahre sind.

4

Einkommensabhängiger Bonus

Zusätzliche 30% für Eigentümer-Bewohner mit einem jährlichen zu versteuernden Einkommen bis 40.000 €.

Zuschüsse: Wer, was und wie viel

Welche Kosten werden gefördert?

Die Förderung deckt nicht nur den Kauf der Wärmepumpe ab, sondern auch alle damit verbundenen Kosten:

Wer kann die Förderung nutzen?

Neben den allgemeinen Förder­voraussetzungen für Wärmepumpen können Zuschüsse beantragen werden von:

Alternative Fördermöglichkeiten

Neben den staatlichen Standardzuschüssen stehen weitere finanzielle Unterstützungsoptionen zur Verfügung:

  • Steuerbonus – Ermöglicht eine Rückerstattung von bis zu 20 % der Kosten für erneuerbare Heizsysteme in Häusern, die älter als 10 Jahre sind – bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 €.
  • Regionale und lokale Förderungen -Verschiedene Bundesländer und Städte bieten eigene regionale Zuschüsse an. In manchen Regionen sind auch Förderungen durch lokale Stromversorger nutzbar.

Hinweis: Die genauen Konditionen und Verfügbarkeit dieser alternativen Förderungen hängen stark von Ihrem Wohnort und der jeweiligen Region ab. Eine individuelle Prüfung lohnt sich.

So stellen Sie den Förderantrag

Der Antragsprozess lässt sich in fünf zentrale Schritte gliedern:

Lassen Sie ein Angebot und einen Vertrag mit dem ausführenden Betrieb erstellen. Der Vertrag muss das Bau-Beginn-Datum enthalten und die Klausel, dass er nur bei Bewilligung der Förderung rechtskräftig ist.

Über das KfW-Portal „Meine KfW“ reichen Sie den Antrag samt allen erforderlichen Unterlagen und Projektspezifikationen ein.

Warten Sie auf die positive Bewilligung und kombinieren Sie – falls zutreffend – Basisförderung mit zusätzlichen Effizienz- oder Einkommens-Boni.

Nach Bewilligung werden die Arbeiten und die Anlagen-Installation ausgeführt. Fotografieren oder dokumentieren Sie die ausgeführten Maßnahmen, um die Auszahlungsvoraussetzungen zu erfüllen.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird der Förderbetrag auf Ihr Konto überwiesen – der Prozess der finanziellen Förderung ist damit abgeschlossen.

Ihre Wärmepumpe mit maximalen Förderungen

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