Neue Gebäudeenergieeffizienz-Gesetzgebung (GEG)
Seit 1. Januar 2024 gilt die neue Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das den Energieeinsatz in Gebäuden regelt und die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen vorschreibt. Ziel des Gesetzes ist es, den Energieverbrauch zu senken und die klimatische Nachhaltigkeit Ihres Zuhauses zu erhöhen.
Wesentliche Änderungen und GEG-Regeln
Das Gesetz gilt für alle beheizten und klimatisierten Gebäude und fasst bisherige Regelwerke wie EnEV, EnEG und EEWärmeG zusammen. Das heißt: Prüfen Sie jetzt, wie energieeffizient Ihr Haus ist, und machen Sie es fit für die Zukunft.
Neue Heizungsanlagen
Müssen zu mindestens 65 % mit Energie aus erneuerbaren Quellen betrieben werden. Die Heizungstechnik selbst bleibt Eigentümerwahl.
Bestehende Anlagen
Dürfen zunächst weiterlaufen, doch ab 1. Januar 2045 ist der Einsatz fossiler Brennstoffe zur Beheizung verboten.
Neubau
Dürfen höchstens 55 % der Primärenergie einer Referenzgebäude verbrauchen.
Energiepflichten
Energiepflichten für Neubauten
Bei neuen Gebäuden muss eine Heizung geplant werden, die die GEG-Standards erfüllt, u. a.:
- Anlage mit erneuerbaren Energien
- effiziente Dämmung und niedriger Energiebedarf
- Prüfung der Einbaukosten und langfristigen Wirtschaftlichkeit
Energiepflichten für Bestandsgebäude
- Öl- oder Gasheizungen müssen nicht sofort ersetzt werden, aber künftig
- Sanierungs- und Nachrüstmaßnahmen richten sich nach dem individuellen Energiezustand
- Mieter sind vor unerwarteten Heizkostensteigerungen geschützt
- Kommunale Wärmestrategien bestimmen Tempo und Reihenfolge der Umsetzung
Pflichtschritte und technische Überprüfung
Energieausweis
Bei Verkauf oder Vermietung beheizter/klimatisierter Gebäude ist ein Ausweis mit CO₂-Angaben Pflicht.
Sanierungsbestätigung
Energetische Sanierungsmaßnahmen müssen von einem zertifizierten Wärmeschutzfachmann abgenommen werden.
Regelmäßige Technik-Checks
Klima- und Lüftungsanlagen sowie Abgasanlagen sind in festen Abständen durch Fachpersonal zu überprüfen, damit sie die GEG-Anforderungen erfüllen.
Förderungen und finanzielle Unterstützung
- Basisförderung – 30% der Kosten für alle GEG-konformen Heizungsvarianten.
- Einkommensbonus – Eigenheimbesitzer mit einem Jahreseinkommen bis 40.000 € erhalten weiter.
- Schnelltausch-Bonus – Bis 2028 gibt es zusätzliche 20 % für besonders zügige Austauschmaßnahmen; danach sinkt der Satz alle zwei Jahre um 3 %-Punkte.
- Gesamtförderung – Die Zuschüsse können bis zu 70% der Kosten abdecken, maximal 90.000€ für Heizungsersatz plus Effizienzmaßnahmen.
Bereiten Sie Ihr Zuhause auf die neuen GEG-Regeln vor
Informieren Sie sich über Pflichten, Fristen und verfügbare Lösungen für energieeffizientes Heizen.