Wärmepumpen

Neue Gebäudeenergieeffizienz-Gesetzgebung (GEG)

Seit 1. Januar 2024 gilt die neue Fassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das den Energieeinsatz in Gebäuden regelt und die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen vorschreibt. Ziel des Gesetzes ist es, den Energieverbrauch zu senken und die klimatische Nachhaltigkeit Ihres Zuhauses zu erhöhen.

Wesentliche Änderungen und GEG-Regeln

Das Gesetz gilt für alle beheizten und klimatisierten Gebäude und fasst bisherige Regelwerke wie EnEV, EnEG und EEWärmeG zusammen. Das heißt: Prüfen Sie jetzt, wie energieeffizient Ihr Haus ist, und machen Sie es fit für die Zukunft.

Neue Heizungsanlagen

Müssen zu mindestens 65 % mit Energie aus erneuerbaren Quellen betrieben werden. Die Heizungstechnik selbst bleibt Eigentümerwahl.

Bestehende Anlagen

Dürfen zunächst weiterlaufen, doch ab 1. Januar 2045 ist der Einsatz fossiler Brennstoffe zur Beheizung verboten.

Neubau

Dürfen höchstens 55 % der Primärenergie einer Referenzgebäude verbrauchen.

Energiepflichten

Energiepflichten für Neubauten

Bei neuen Gebäuden muss eine Heizung geplant werden, die die GEG-Standards erfüllt, u. a.:

Energiepflichten für Bestandsgebäude

Pflichtschritte und technische Überprüfung

Bei Verkauf oder Vermietung beheizter/klimatisierter Gebäude ist ein Ausweis mit CO₂-Angaben Pflicht.

Energetische Sanierungsmaßnahmen müssen von einem zertifizierten Wärmeschutzfachmann abgenommen werden.

Klima- und Lüftungsanlagen sowie Abgasanlagen sind in festen Abständen durch Fachpersonal zu überprüfen, damit sie die GEG-Anforderungen erfüllen.

Förderungen und finanzielle Unterstützung

Die staatliche „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) gewährt Zuschüsse für den Austausch alter fossiler Heizungen und die Umstellung auf erneuerbare Wärme­systeme.
 
  • Basisförderung – 30% der Kosten für alle GEG-konformen Heizungs­varianten.
  • Einkommens­bonus –  Eigenheimbesitzer mit einem Jahreseinkommen bis 40.000 € erhalten weiter.
  • Schnell­tausch-Bonus – Bis 2028 gibt es zusätzliche 20 % für besonders zügige Austausch­maßnahmen; danach sinkt der Satz alle zwei Jahre um 3 %-Punkte.
  • Gesamtförderung –  Die Zuschüsse können bis zu 70% der Kosten abdecken, maximal 90.000€ für Heizungsersatz plus Effizienz­maßnahmen.
 
Darüber hinaus stehen Kredit­linien mit günstigen Konditionen sowie Steuer­erleichterungen zur Verfügung: Eigenheimbesitzer können 20% der Sanierungs­kosten von ihrer Steuerschuld abziehen.

Bereiten Sie Ihr Zuhause auf die neuen GEG-Regeln vor

Informieren Sie sich über Pflichten, Fristen und verfügbare Lösungen für energieeffizientes Heizen.

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